Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) der R & P AG

Stand: Mai 2026

  1. Geltungsbereich und Vertragsbestandteile

Die vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Verkäufe, Dienstleistungen, Installationen und Lieferungen der R & P AG. Abweichungen davon bedürfen der ausdrücklichen schriftlichen Zustimmung der R & P AG. Gegenbestätigungen des Bestellers unter Hinweis auf seine eigenen Geschäfts- bzw. Einkaufsbedingungen werden nicht akzeptiert. Sofern vertraglich nichts anderes vereinbart wurde, gelten ergänzend die Bestimmungen der Norm SIA 118 («Allgemeine Bedingungen für Bauarbeiten») sowie die anerkannten Regeln der Technik (insbesondere NIN und NIV).

  1. Angebote und Bestellungen

Alle Angebote der R & P AG haben eine Gültigkeit von 30 Tagen, sofern auf dem Angebot nicht ausdrücklich etwas anderes vermerkt ist. Preisanpassungen können ohne Begründung und vorherige Bekanntmachung vorgenommen werden, wenn sich Materialpreise oder interne Kosten zu Ungunsten der R & P AG verändern. Ein verbindlicher Vertrag kommt erst durch einen schriftlichen Auftrag des Kunden und die anschliessende Auftragsbestätigung mit Liefertermin durch die R & P AG zustande.

  1. Geistiges Eigentum und Urheberrecht

Die von der R & P AG erstellten Angebote, Konzepte, Pläne und Berechnungen sind geistiges Eigentum der R & P AG und rechtlich geschützt. Sie dürfen weder im Original noch in geschwärzter Form (auch ohne Preise) an Mitbewerber oder Dritte weitergegeben werden. Im Falle einer Missachtung behält sich die R & P AG das Recht vor, den vollen Aufwand für die Erstellung des Angebots ohne zusätzliche Zustimmung in Rechnung zu stellen.

  1. Versand und Logistik

Der Versand wird, sofern nicht anders vereinbart, von der R & P AG organisiert. Die regulären Versandkosten sind im Angebot eingerechnet und werden nicht separat ausgewiesen. Bei Extralieferungen wird der Zusatzaufwand in Rechnung gestellt. Verlangt der Kunde ausdrücklich Expresslieferungen, werden die effektiven Mehrkosten weiterbelastet.

  1. E-Spider / Big-Bag-Gebühr

Das E-Spider-System wird in speziellen Big-Bag-Säcken auf die Baustelle geliefert. Diese Säcke bleiben Eigentum der R & P AG und sind nach Gebrauch zurückzugeben. Bei Verlust, Beschädigung oder Nicht-Rückgabe eines Big-Bag-Sackes wird dem Kunden eine pauschale Ersatzgebühr von CHF 50.– exkl. MwSt. pro Sack in Rechnung gestellt.

  1. Beizug von Subunternehmern

Die R & P AG ist berechtigt, zur Erfüllung ihrer vertraglichen Verpflichtungen jederzeit qualifizierte Subunternehmer oder Dritte beizuziehen. Die R & P AG haftet für die Leistungen der beigezogenen Subunternehmer wie für ihre eigenen.

  1. Abnahme, Beanstandungen und Mängel

Sobald die R & P AG die Abnahmebereitschaft meldet, hat der Kunde die Arbeiten innert angemessener Frist zu prüfen. Offensichtliche Mängel sind innerhalb von 5 Arbeitstagen nach Lieferung oder Abschluss der Arbeiten schriftlich und mit Fotobeweis an die R & P AG zu melden. Erfolgt keine fristgerechte Meldung, gilt die Lieferung oder Leistung als genehmigt und angenommen. Berechtigte Mängel werden ausschliesslich durch die R & P AG behoben. Behebt der Besteller die Mängel selbst oder durch Dritte, übernimmt die R & P AG dafür keine Kosten. Gleichzeitig erlischt in diesem Fall jeglicher Garantieanspruch.

  1. Garantie und Gewährleistung

Die Garantiedauer beträgt mindestens 12 Monate ab Abnahme oder Lieferung (bzw. 2 Jahre gemäss SIA 118, sofern diese vertraglich als anwendbar vereinbart wurde). Bei zugekauften Artikeln und Komponenten wird die Garantiedauer, die der jeweilige Hersteller oder Lieferant gewährt, vollumfänglich an den Kunden weitergegeben. Schäden, die durch äussere Einwirkungen, unsachgemässe Bedienung, mangelnde Wartung oder durch unautorisierte Eingriffe Dritter verursacht werden, sind von der Garantie ausgeschlossen. Die Garantieleistung erfolgt nach Ermessen der R & P AG durch Nachbesserung oder Ersatz der mangelhaften Ware. Ein genereller Anspruch auf Ersatz durch ein komplett neues Produkt besteht nicht.

  1. Haftungsausschluss

Die R & P AG haftet nur für absichtlich oder grobfahrlässig verursachte direkte Schäden. Jede Haftung für leichte Fahrlässigkeit sowie für indirekte Schäden und Folgeschäden (z. B. entgangener Gewinn, Produktionsausfall oder Datenverlust) wird, soweit gesetzlich zulässig, vollumfänglich ausgeschlossen. Die R & P AG lehnt zudem jede Haftung ab für Beschädigungen an bestehenden, verdeckten Leitungen (Strom, Wasser, Gas etc.), von denen sie keine Kenntnis hatte oder haben konnte. Der Kunde ist verpflichtet, vor Beginn von Bohr- oder Spitzarbeiten über den Verlauf solcher Leitungen zu informieren.

  1. Zahlungsbedingungen und Eigentumsvorbehalt

Die Lieferung von Waren und Dienstleistungen erfolgt gegen Vorauszahlung (mit 2 % Rabatt) oder nach Vereinbarung einer definitiven Zahlungsfrist. Die gelieferte und installierte Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung im uneingeschränkten Eigentum der R & P AG. Die R & P AG ist berechtigt, den Eigentumsvorbehalt im entsprechenden Register eintragen zu lassen. Zudem behält sich die R & P AG das Recht vor, bei ausstehenden Zahlungen für Bauleistungen ein Bauhandwerkerpfandrecht gemäss Art. 837 ZGB eintragen zu lassen. Rechnungen sind, sofern nicht anders vereinbart, innert 10 Tagen netto zahlbar. Skontoabzüge werden nur akzeptiert, wenn dies ausdrücklich auf der Rechnung vermerkt ist. Ungerechtfertigte Skontoabzüge werden mit einer Bearbeitungsgebühr nachbelastet.

  1. Zahlungsverzug und Mahngebühren

Bei Zahlungsverzug wird ab Fälligkeit ein Verzugszins gemäss Schweizerischem Obligationenrecht (zurzeit 5 % p.a.) verrechnet. Zusätzlich wird für den administrativen Aufwand ab der ersten Mahnung eine pauschale Mahngebühr von CHF 50.– (B2B) bzw. CHF 20.– (B2C), jeweils exkl. MwSt., pro Mahnung erhoben. Allfällige weitere Inkassospesen gehen vollumfänglich zu Lasten des Kunden. Die R & P AG behält sich vor, bei Zahlungsverzögerungen weitere Lieferungen oder Arbeiten auszusetzen.

  1. Datenschutz

Die Erhebung und Verarbeitung von Personendaten durch die R & P AG richtet sich nach der separaten Datenschutzerklärung, abrufbar unter: www.rupag.ch

  1. Gerichtsstand und anwendbares Recht

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen sowie alle Verträge mit der R & P AG unterstehen ausschliesslich Schweizerischem Recht. Gerichtsstand ist Däniken SO, sofern das Schweizerische Obligationenrecht (OR) oder die Zivilprozessordnung (ZPO) zwingend nichts anderes vorsieht. Der Kunde ist nicht berechtigt, Rechte und Pflichten aus dieser Vereinbarung ohne schriftliche Zustimmung der R & P AG auf Dritte zu übertragen.

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